Was steckt hinter dem „One Big Beautiful Bill“ – und warum sollte dich das als LLC-Inhaber interessieren?

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Was steckt hinter dem „One Big Beautiful Bill“ – und warum sollte dich das als LLC-Inhaber interessieren?

Der amerikanische Kongress hat mit dem sogenannten „One Big Beautiful Bill Act“ (OBBBA) ein Steuergesetz auf den Weg gebracht, das die Rahmenbedingungen für Unternehmer weltweit verändert – und damit auch für dich als Inhaber einer US-LLC mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Das Reformpaket umfasst mehr als tausend Seiten und beinhaltet sowohl erhebliche Chancen als auch echte Risiken.

Viele Unternehmer, die bereits eine US-LLC gegründet haben, fragen sich jetzt: Bin ich von diesen Änderungen betroffen – und wenn ja, wie? In diesem Beitrag erfährst du, was die wichtigsten Änderungen für deine bestehende oder geplante LLC konkret bedeuten und was du jetzt tun solltest, um auf der sicheren Seite zu bleiben.


Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Der QBI-Abzug wird dauerhaft – ein echter Vorteil für LLC-Inhaber

Eine der besten Nachrichten für Inhaber von Pass-Through-Strukturen wie einer US-LLC: Der sogenannte Qualified Business Income Deduction (QBI) – also der 20-prozentige Abzug auf das Nettoeinkommen von Einzelunternehmen und LLCs – wird dauerhaft gesetzlich verankert. Bisher war dieser Steuerbonus aus der Trump-Ära von 2017 nur bis Ende 2025 befristet.

Das bedeutet konkret: Wenn deine US-LLC als Disregarded Entity geführt wird und du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst, können 20 % deines Nettoeinkommens dauerhaft steuerfrei gestellt werden – in den USA. Wer sich fragt, wann eine US LLC überhaupt steuerfrei ist, findet hier eine der tragenden Antworten: Die Kombination aus Disregarded-Entity-Status und QBI-Abzug macht diese Struktur langfristig planbar attraktiv.

Körperschaftsteuer bleibt bei 21 % – keine bösen Überraschungen

Entwarnung für alle, die eine US-LLC mit C-Corp-Besteuerung erwägen: Der seit 2017 geltende Körperschaftsteuersatz von 21 % bleibt unverändert. Das war lange unsicher und hat viele Unternehmer verunsichert. Wer einen Rechtsformenvergleich angestellt hat, kann nun mit stabileren Zahlen kalkulieren.

Sofortabschreibungen und F&E-Abzüge bis 2029 verlängert

Für Unternehmer, die aktiv in ihren Betrieb investieren – etwa Amazon-FBA-Händler, die Equipment oder Lagerinfrastruktur aufbauen – gibt es weitere Vorteile: Anlagevermögen kann weiterhin vollständig im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden (Bonus Depreciation). Ebenso können Forschungs- und Entwicklungskosten sofort und vollständig geltend gemacht werden – beides gilt bis mindestens 2029. Wie relevant das speziell für E-Commerce-Strukturen ist, haben wir in unserem Beitrag zu Amazon FBA und der US-LLC ausführlich beleuchtet.


Das Risiko: Section 899 IRC – was bedeutet das für Deutsche?

Hier wird es ernst. Neben all den positiven Regelungen enthält das Gesetz eine potenzielle Zeitbombe für Investoren und Unternehmer aus Europa: Section 899 IRC.

Wie Section 899 funktioniert

Section 899 ermächtigt das US-Finanzministerium dazu, Einkünfte von Personen aus Ländern, die als „diskriminierend“ gegenüber US-Unternehmen eingestuft werden, mit einem Quellensteueraufschlag von bis zu 20 Prozentpunkten zu belegen. Betroffen sein können Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren und Veräußerungsgewinne aus US-Quellen.

Die entscheidende Frage: Welche Länder stehen auf der schwarzen Liste des US-Finanzministeriums? Länder, die OECD-Mindeststeuern (Pillar Two), Digitalsteuern oder gezielte Quellensteuern auf US-Konzerne eingeführt haben, rücken stark in den Fokus. Deutschland und Österreich sind konkrete Kandidaten.

Was das für deine LLC konkret heißen kann

Das US-Finanzministerium veröffentlicht die Liste der betroffenen Länder vierteljährlich. Das bedeutet: Selbst wenn du heute sauber strukturiert bist, kann sich deine steuerliche Lage durch eine Neueinstufung kurzfristig ändern. Das ist eine neue Dimension der Unsicherheit – vergleichbar mit den Steuerfallen, vor denen wir bereits 2026 gewarnt haben.

Besonders betroffen könnten Unternehmer sein, die über eine Holding- oder Zwischengesellschaft in Europa in US-Strukturen investieren, Dividenden oder Zinsen aus US-LLCs in die EU transferieren, oder bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Quellensteuerreduktion nutzen – denn Section 899 könnte diese Abkommen faktisch außer Kraft setzen.

Für alle, die ihre LLC auch für Kapitalmarktinvestitionen nutzen, ist das besonders relevant: In unserem Beitrag Steuerfrei in Kapitalmärkte investieren mit einer US LLC zeigen wir die Grundstruktur – Section 899 fügt hier eine neue Variable hinzu, die du kennen musst.


Praktisches Beispiel: Zwei Unternehmer – zwei sehr unterschiedliche Ausgangssituationen

Thomas, 38, IT-Freelancer aus München, betreibt eine US-LLC als Einzelinhaber (Single-Member LLC, Disregarded Entity). Er fakturiert seine Dienstleistungen über die LLC an europäische B2B-Kunden – ohne US-Kapitalerträge. Section 899 trifft ihn kaum direkt. Für ihn relevant ist eher die Frage der Scheinselbstständigkeit und wie er seine Rechnungen EU-konform stellt – dazu mehr in unserem Beitrag zu Umsatzsteuer & Reverse Charge als US-LLC.

Sabine, 44, Unternehmerin aus Wien, hat über eine österreichische Holding Anteile an einer US-LLC mit operativem US-Geschäft. Sie empfängt regelmäßig Gewinnausschüttungen aus den USA. Genau hier greift Section 899: Österreich steht potenziell auf der „diskriminierenden Länder“-Liste, was bedeutet, dass ihre Quellensteuer auf Dividenden von 15 % (DBA-Satz) auf bis zu 35 % steigen könnte. Ihre bisherige Struktur muss dringend überprüft werden – ähnlich wie wir es in unserem Beitrag zur GmbH-zu-LLC-Umstrukturierung beschreiben.

Der entscheidende Unterschied: Wer seine US-LLC als operatives Vehikel für Dienstleistungen nutzt, ist kurzfristig weniger betroffen. Wer hingegen Erträge aus US-Quellen in europäische Strukturen fließen lässt, sollte sofort handeln.

Was du jetzt konkret tun solltest

Bestehende Strukturen überprüfen lassen

Die Einführung von Section 899 ist kein Grund zur Panik – aber ein klarer Anlass zur Überprüfung. Wer eine US-LLC mit US-Quelleinkünften betreibt oder plant, sollte seine Struktur von einem Experten analysieren lassen. Die richtigen Fragen dabei:

  • Habe ich US-Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren) oder nur operative Einnahmen?
  • Nutze ich eine Zwischengesellschaft in einem Land, das auf Section-899-Listen erscheinen könnte?
  • Ist mein Doppelbesteuerungsabkommen noch verlässlich, oder brauche ich alternative Absicherungen?

Auch die Wahl des richtigen US-Bundesstaats für deine LLC kann dabei eine Rolle spielen. Wer noch am Anfang steht, findet in unserem Beitrag Wo sollte man am besten eine LLC gründen? eine gute Orientierung.

Den QBI-Abzug aktiv nutzen

Für alle, die ihre LLC bereits korrekt als Disregarded Entity strukturiert haben und die QBI-Voraussetzungen erfüllen: Die dauerhafte Verankerung des 20-%-Abzugs ist ein klarer Vorteil, der langfristig planbar macht, was bisher immer mit Ablaufdatum versehen war. Gleichzeitig bleibt die Haftungsfrage zentral – wir haben erklärt, warum dein deutsches Vermögen trotz LLC in Gefahr sein kann, wenn du einen entscheidenden Punkt übersiehst.


Fazit: Chancen sichern, Risiken kennen – jetzt ist der richtige Moment

Der „One Big Beautiful Bill“ ist kein abstraktes Politikdokument. Er verändert die steuerliche Realität für Inhaber einer US-LLC bereits heute – in beide Richtungen. Der permanente QBI-Abzug und die stabilen Körperschaftsteuersätze sind echte Vorteile, die deine Struktur langfristig attraktiver machen. Section 899 hingegen ist ein reales Risiko, das du kennen und beobachten musst – vor allem, wenn Kapitalerträge aus den USA in europäische Strukturen fließen.

Die gute Nachricht: Wer jetzt handelt, kann sich optimal positionieren.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die steuerliche Behandlung einer US-LLC hängt von deiner persönlichen Situation, deinem steuerlichen Wohnsitz und der konkreten Struktur ab.